23. Februar 2004
Künftig Strafe für Foto-Spanner
Via heise.de
Foto-Spannern und Video-Voyeuren drohen künftig Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Alle Bundestagsfraktionen haben sich, wie bereits Ende Januar vermutet, auf einen gemeinsamen Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs geeinigt. Er soll einen besseren Schutz der persönlichen Rechte vor unerlaubtem Fotografieren gewährleisten. Auch Paparazzi werden strafrechtliche Grenzen gesetzt, wenn sie Personen ablichten wollen, die sich zu Hause oder in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten. Künftig wird damit auch das unbefugte Fotografieren in einer Umkleidekabine oder in einer Arztpraxis eine Strafverfolgung zur Folge haben. "Unbefugt" bedeutet in Regel ohne Einwilligung des Betroffenen. Bislang ist nur die Weitergabe, nicht das Anfertigen von illegalen Aufnahmen strafbar.
Nach dem geplanten Gesetz soll auch derjenige bestraft werden können, der von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen überträgt. Dies zielt auf Live-Aufnahmen ab, die über das Internet verbreitet werden können. Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist in allen Konstellationen, dass die höchstpersönlichen Rechte der Betroffenen verletzt werden. Die Rechtsexperten denken zum Beispiel an heimliche Nacktaufnahmen von Frauen in Saunen oder in Sonnenstudios. Der Schutz gilt auch für die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten, der sichtbar abgeschirmt ist.
Foto-Spannern und Video-Voyeuren drohen künftig Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Alle Bundestagsfraktionen haben sich, wie bereits Ende Januar vermutet, auf einen gemeinsamen Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs geeinigt. Er soll einen besseren Schutz der persönlichen Rechte vor unerlaubtem Fotografieren gewährleisten. Auch Paparazzi werden strafrechtliche Grenzen gesetzt, wenn sie Personen ablichten wollen, die sich zu Hause oder in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten. Künftig wird damit auch das unbefugte Fotografieren in einer Umkleidekabine oder in einer Arztpraxis eine Strafverfolgung zur Folge haben. "Unbefugt" bedeutet in Regel ohne Einwilligung des Betroffenen. Bislang ist nur die Weitergabe, nicht das Anfertigen von illegalen Aufnahmen strafbar.
Nach dem geplanten Gesetz soll auch derjenige bestraft werden können, der von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen überträgt. Dies zielt auf Live-Aufnahmen ab, die über das Internet verbreitet werden können. Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist in allen Konstellationen, dass die höchstpersönlichen Rechte der Betroffenen verletzt werden. Die Rechtsexperten denken zum Beispiel an heimliche Nacktaufnahmen von Frauen in Saunen oder in Sonnenstudios. Der Schutz gilt auch für die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten, der sichtbar abgeschirmt ist.




Kommentare
Find ich sehr gut. Komisch nur, dass die Behörden nicht schon früher darauf gekommen sind. Kameras sind ja schon seit langem fast überall anzutreffen.
Man kann auch gespannt sein, was das für Auswirkungen auf die professionellen Fotografen haben wird.
***
In der Schweiz ist anscheinend schon das Fotografieren strafbar, nicht nur das Verbreiten.
Gruss
Roger